Reiseversicherung

REISEVERSICHERUNG

Wenn einer eine Reise tut …

dann ist er hoffentlich versichert! Durch günstige Flug- und Reiseangebote steigt die Anzahl an Reisenden zunehmend. Damit nehmen aber auch Risiken wie etwa Erkrankung oder Unfall am Urlaubsort oder Verlust des Reisegepäckes zu. Eine Reiseversicherung schützt vor den drohenden erheblichen finanziellen Schäden. Den Trends zu Kurztrips, individuellen Reisen und Internetbuchungen trägt der Markt Rechnung: Es gibt innovative Versicherungsprodukte, die jeden Reisenden mit dem perfekt passenden Reiseschutz versorgen. Auch Kreditkarten inkludieren manchmal einen Reiseversicherungsschutz. Art und Umfang der Leistungen sind aber sehr unterschiedlich. Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt danach.

 

Reiseversicherung – Produktvarianten

Reisekrankenversicherung
Versichert sind medizinische Behandlungen bei akuter Erkrankung bzw. infolge eines Unfalls des Versicherten im Ausland. Vergütet werden je nach Tarif stationäre Behandlungen in öffentlichen Krankenanstalten, ambulante Behandlungen, Heilmittel, Transportkosten, etc. Nicht versichert sind beispielsweise bestehende oder vorhersehbare Erkrankungen oder solche, die Grund für den Antritt der Reise sind. Sorgen Sie dafür, dass Sie vor Reiseabbruch, vor einem Krankenhausaufenthalt oder anderen Maßnahmen mit dem Versicherer klären, ob Versicherungsschutz gegeben ist. Die Versicherer bieten dazu Hotlines, welche im Notfall angerufen werden können. Rechnungen sollten möglichst aufgegliedert und detailliert sein.

Reisegepäckversicherung
Versichert ist das gesamte Reisegepäck, das Sie und die mitversicherten Personen auf Reisen mitnehmen oder erwerben. Dazu zählen etwa technisches Geräte samt Zubehör (Videokamera, Telefon), Sportgeräte, Schmuck, Uhren, Pelze, wenn sie sicher verwahrt und persönlich beaufsichtigt oder getragen bzw. benutzt werden, einem Beherbergungsbetrieb, einer bewachten Garderobe, einer Gepäckaufbewahrung übergeben worden sind oder sich in einem verschlossenen Raum befinden. Nicht versichert sind beispielsweise Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Dokumente, Kunstgegenstände, Übersiedlungsgut, Fahrzeuge und -zubehör, Ersatzteile sowie Gegenstände (z.B. PCs), die zur Ausübung des Berufes mitgeführt werden. Die Wiederbeschaffung von Dokumenten zu bestimmten, in den Versicherungsbedingungen genannten Summen ist allerdings versichert. Beispiele für versicherte Schadensfälle sind etwa das Abhandenkommen und die Beschädigung der versicherten Gegenstände durch höhere Gewalt, Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion oder wenn Sie während der Reise bestohlen oder beraubt werden. Bitte beachten Sie jedenfalls die Bestimmungen (insbesondere für Sonderfälle wie Auto oder Campingplätze) in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Reiseumbuchungs-, Reiseabbruchs- und Reisestornoversicherung

Für die Umbuchung von Reisen fallen mitunter beträchtliche Gebühren an. Die Reiseumbuchungsversicherung ersetzt Ihnen diese Kosten. Bei einer Reiseabbruchsversicherung zahlt die Versicherung die notwendigen Rückreisekosten und die nicht genutzten Teile des Reisearrangements. Im Fall eines versicherten Reiserücktrittes (Storno) werden die Kosten bezahlt, die der Versicherte dem Reiseunternehmen zum Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles vertraglich schuldet. Voraussetzung für einen Versicherungsschutz ist, dass der Hindernisgrund erst nach der Reisebuchung eingetreten ist und für den Versicherungsnehmer nicht vorhersehbar war. Dazu zählen etwa vom Arzt attestierte medizinische Gründe, Tod, Unfall oder schwere Erkrankung eines nahen Verwandten, Lebensgefährten bzw. einer anderen in der Polizze festgelegten Person, Kündigung des Versicherten durch den Arbeitgeber, Einberufung zum Gundwehr-oder Zivildienst, usw.