Krankenversicherung

KRANKENVERSICHERUNG

Das österreichische Gesundheitssystem ist eines der besten der Welt. Als Teil dieses Systems ist die private Krankenversicherung ein ergänzender Partner der gesetzlichen Krankenversicherung, da es auch im Gesundheitssystem Bereiche gibt, die private Anbieter besser als der Staat abdecken können. Die private Krankenversicherung gilt grundsätzlich in Österreich. Je nach Vertrag sind auch Behandlungen im Ausland gedeckt. Mit den meisten Krankenanstalten im Inland bestehen sogenannte Direktverrechnungsverträge. Damit wird sichergestellt, dass die Bezahlung der vertraglich vereinbarten Leistungen (Hauskosten für die Inanspruchnahme der Sonderklassezimmer und Honorare für ärztliche Leistungen) direkt zwischen Krankenversicherer und Krankenanstalt abgewickelt werden. Vorteil dabei ist, dass sich die Versicherten nicht um die Bezahlung kümmern müssen. Die Versicherten erhalten zu ihrem Vertrag eine Liste von Vertragsspitälern, bei welchen die Direktverrechnung erfolgt.

Bei Behandlungen in einem Krankenhaus ohne Direktverrechnung werden die Leistungen nach dem jeweiligen Tarif, d.h. nach den Vergütungssätzen Ihres individuellen Versicherungsvertrages bezahlt.

Für detaillierte Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Versicherungsberater auf, um für Sie die beste maßgeschneiderte Variante auszuwählen. So gibt es etwa die Möglichkeit bei der Prämienhöhe zu sparen, wenn Sie einen Vertrag mit Selbstbehalt wählen. Selbstbehalt bedeutet, dass Sie bei Inanspruchnahme der Leistungen einen Teil selbst finanzieren. Grundsätzlich gilt, dass Tarife mit Selbstbehalt immer günstiger sind als Tarife ohne Selbstbehalt.

Wer ist versichert?

Versichert ist die im Versicherungsvertrag genannte Person. Die private Krankenversicherung sollte ganz auf die persönlichen Bedürfnisse des Versicherten zugeschnitten sein. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsberater, welche Varianten für Sie in Betracht kommen.

Was ist versichert?

Wesentliche Elemente der privaten Krankenversicherung im Spitalsbereich sind die freie Wahl des Arztes, die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines öffentlichen oder eines privaten Spitals. Weiters hervorzuheben ist der zusätzliche Komfort, d. h. die qualitativ höhere Ausstattung der Sonderklassezimmer, mehr Serviceleistungen beim Essen und allgemein eine bessere Wahrung der Privatsphäre (etwa bei der Inanspruchnahme von Einbettzimmern).

Außerhalb des Spitals gibt es unterschiedliche Leistungsangebote, wie etwa Tarife, die ambulante Leistungen abdecken. Diese sind interessant für Personen, welche eine Wahlarztbetreuung bevorzugen, Leistungen für Arzneimittel, Heilmittel und Heilbehelfe (z.B. Brillen, Kontaktlinsen), Zahnbehandlungen, physiotherapeutische Untersuchungen und auch alternative Heilbehandlungen in Anspruch nehmen möchten.

Folgende Vertragsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Auswahl:

        • Krankengeldversicherung
        • Krankenhaus-Taggeldversicherung
        • Pflegeversicherung
        • Reisekrankenversicherung
        • Spitalskostenversicherung
        • Versicherung der Kosten ambulanter ärztlicher Betreuung
        • Versicherung der Kosten von konservierender Zahnbehandlung und Zahnersatz

Regelungen für den Versicherungsschutz

Der Umfang des Versicherungsschutzes hängt vom jeweiligen individuellen Versicherungsvertrag ab. Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich nach Zahlung der Erstprämie und Zusendung der Polizze. Beachten Sie bitte die im Vertrag vereinbarten Wartezeiten (allgemeine Wartezeit von drei Monaten und spezielle Wartezeiten für bestimmte Behandlungen, Vorerkrankungen, etc).

Der Versicherungsschutz ist insbesondere ausgeschlossen:

        • während der Wartezeiten
        • wenn Fragen nach früheren Krankheiten falsch oder unvollständig beantwortet wurden
        • bei Prämienrückstand nach Ablauf der Mahnfrist
        • bei kosmetischen Behandlungen
        • bei Entwöhnungskuren
        • bei vorsätzlich herbeigeführten Krankheitsfällen oder Unfällen
        • bei Maßnahmen der Rehabilitation

Achtung: der Versicherer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn bei der Antragstellung die Fragen nach bestehenden und früheren Krankheiten unvollständig oder unrichtig beantwortet wurden oder wenn trotz Mahnung keine Prämien einbezahlt wurden.

Gesetzliche und Private Krankenversicherung in Österreich

Die Krankenversicherung ist in Österreich von zwei, einander ergänzenden Organisationsformen geprägt. Zum einen von der gesetzlichen Sozialversicherung, einer gesetzlichen Pflichtversicherung sowie von der privaten, auf freiwilliger Basis beruhenden Krankenversicherung.

Die gesetzliche Sozialversicherung stellt für nahezu alle Berufsgruppen – unabhängig von deren Einkommenshöhe – eine Pflichtversicherung dar. Fast die gesamte österreichische Bevölkerung steht unter dem Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Versicherungspflicht knüpft an die Erwerbstätigkeit an.
Da kein Wahlrecht für den einzelnen Versicherungsnehmer besteht, eine gesetzliche oder private Krankenversicherung zu wählen, werden in Österreich private Krankenversicherungsverträge fast ausnahmslos als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen.