Haushaltsversicherung

HAUSHALTSVERSICHERUNG

Eigner Herd ist Goldes wert – was aber, wenn der Herd abbrennt oder ein Leitungsrohrbruch die ganze Wohnung unter Wasser setzt? Guter Rat ist einfach und nicht teuer: die Haushaltversicherung. Sie schützt Ihr Hab und Gut und inkludiert darüber hinaus auch noch eine private Haftpflichtversicherung.

Wer ist versichert?

Neben dem Eigentum des Versicherungsnehmers ist auch jenes von Ehegatten bzw. Lebensgefährten, Kindern und Verwandten, die im gleichen Haushalt leben, mitversichert. Auch die Sachen von Gästen des Hauses (sofern sie nicht gegen Bezahlung beherbergt werden) sind durch die Haushaltversicherung geschützt.

Was ist versichert?

Die Haushaltversicherung ist eine Bündelversicherung. Versichert ist der gesamte Hausrat der in der Polizze angegebenen Wohnung – dazu zählt alles, was im Haushalt zur Einrichtung zählt, zum Gebrauch dient oder für den Verbrauch bestimmt ist.

Zum Beispiel: sämtliche Möbel, Bilder, Spiegel, Glastüren, Vorhänge, Haushaltsgegenstände, Haushaltsmaschinen, Wäsche, Bekleidung, Audio- und Videogeräte (TV-, Radio-, CD-, DVD-Geräte), CDs und DVDs, Tonbandgeräte, Plattenspieler, Schallplatten, Foto-Film-und Videoausrüstungen, Computer samt Zubehör, optische Geräte, Musikinstrumente, Bücher, Sport und Campingausrüstung, Heimwerkerausrüstung sowie sämtliche Hobby-Sachen.

Versichert sind auch Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Briefmarken, Münzsammlungen.

Achtung: Hier gelten bei Einbruchdiebstahl Entschädigungsgrenzen. Diese unterscheiden sich nach Art der Aufbewahrung (Geldschrank oder Wandsafe) und sind in Ihren Versicherungsbedingungen genau angeführt.
Einbauten und Zusatzausstattungen, die Sie vorgenommen haben und für die Sie verantwortlich sind, sind ebenfalls durch die Haushaltversicherung gedeckt. Zum Beispiel Elektro-, Gas-und Wasserinstallationen, die Ausstattung von Bad und WC, Etagen-und sonstige Heizungen, Verfliesung, Malerei, Tapeten, Wand-und Bodenbeläge, Gebäudeverglasung, Empfangsantennenanlagen oder auch Krankenfahrstühle.

Oft wird der tatsächliche Wert der Sachen erst bei Eintritt eines Schadens sichtbar. Die richtig gewählte Versicherungssumme entspricht daher dem tatsächlichen Wert des Wohnungsinhaltes und verhindert Unterversicherung.

Regelungen für den Versicherungsschutz

Die Haushaltversicherung ersetzt den Wert bzw. die Wertminderung der versicherten Sachen, wenn diese bei einem der nachstehenden Ereignisse zerstört, beschädigt oder entwendet werden. Zusätzlich erhält man auch unvermeidliche Folgeschäden ersetzt, die auf eines dieser Ereignisse zurückzuführen sind.

Feuer
Neben Schäden durch Brand sind auch Schäden durch direkten Blitzschlag, Explosion, Absturz von Flugzeugen sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschwasser versichert. Dazu zählen normalerweise aber keine „Sengschäden“ wie sie zum Beispiel durch Zigarettenglut oder beim Bügeln entstehen können oder Schäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten durch Überspannung oder durch Induktion (z. B. durch den sog. „indirekten Blitzschlag“ verursacht).


Sturm
Schäden durch Sturm (gemeint sind hier Spitzengeschwindigkeiten von mehr als 60 km/h) und Folgeschäden durch umstürzende Bäume, Masten, Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch. Dazu zählen normalerweise nicht Schäden durch Sturmflut, Überschwemmung, Lawinen oder Lawinenluftdruck – diese Risiken kann man allerdings mit Sondervereinbarung mitversichern.


Einbruchdiebstahl
Versichert sind hier Schäden durch Einbruchdiebstahl und durch Beraubung. Einbruchdiebstahl liegt dann vor, wenn in verschlossene/versperrte Räumlichkeiten eingedrungen wird. Beraubung liegt hingegen vor, wenn Sachen unter Anwendung oder Androhung tätlicher Gewalt weggenommen werden oder deren Herausgabe erzwungen wird.
Ersetzt werden auch Folgeschäden wie Kosten einer notwendigen Türschloss-Änderung oder Beschädigung von Baubestandteilen.


Leitungswasser
Versichert sind hier Schäden durch Leitungswasser, auch aus Wasch-und Geschirrspülmaschinen, Schäden durch Überlaufen von Wasser und Frostschäden an wasserführenden Anlagen. Nicht versichert sind in der Regel Schäden aus Witterungsniederschlägen und deren Rückstau, durch Grund-und Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, oder Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung.

Glasbruch
Versichert sind Schäden durch Zerbrechen von Tür-und Fensterscheiben (auch Isolierverglasungen), Schrank- und Bilderverglasungen, Spiegel und Glasplatten. Scheiben von über fünf Quadratmetern sind in den meisten Fällen nur gegen Zusatzprämie versichert. Nicht dazu gehören Schäden durch Zerkratzen, Verschrammen und Absplittern der Scheibenoberfläche oder Beschädigung von Spiegelbelägen. Auch nicht gedeckt sind optische Gläser oder Sonderverglasungen sowie Hohlgläser, wie zum Beispiel Trinkgläser und Vasen.

Versichert sind bei allen vorgenannten Gefahren Schäden durch Witterungsniederschläge, die dadurch eingetreten sind, dass zum Beispiel Dach- oder Mauerteile infolge eines der vorgenannten Ereignisse beschädigt wurden.

Weiters versichert sind auch Kosten, die aufgewendet werden müssen, um den Schaden gering zu halten (Schadenminderungskosten). Aufräumungs und Reinigungskosten sind aber meist nur bis zur Höhe von fünf Prozent der Versicherungssumme versichert.

Versicherungsleistung
Der Wohnungsinhalt ist grundsätzlich zum Neuwert (= Wiederbeschaffungswert) versichert. Sind versicherte Sachen zerstört oder gestohlen worden, so sollte man dadurch keinen finanziellen Nachteil haben. Aus diesem Grund wird der Wiederbeschaffungspreis ersetzt.

Beschädigte Tapeten, Malerei und Bodenbeläge werden nur zum Zeitwert ersetzt. Werden Sachen beschädigt, ersetzt die Versicherung die Reparaturkosten. Bei Sachen mit historischem oder künstlerischem Wert, bei denen die Alterung im Allgemeinen zu keiner Entwertung führt, wird der Verkehrswert vergütet. Ein persönlicher Liebhaberwert kann nicht berücksichtigt werden.


Wertanpassung
In vielen Fällen ist die Haushaltversicherung mit einer „Wertanpassungsklausel“ ausgestattet, um eine etwaige Unterversicherung zu vermeiden. Mit dieser Klausel werden die Versicherungssummen und Prämien jährlichen Indexschwankungen angepasst. Wenn auch die laufende Anpassung mit der Indexentwicklung vereinbart wurde, ist es auf jeden Fall zweckmäßig, die Versicherungssumme von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Damit können auch die Neuanschaffungen, die Sie getätigt haben, richtig erfasst werden.

Nicht versichert sind:

  • Kraftfahrzeuge, deren Anhänger, Motor-, Segelboote samt Zubehör und Luftfahrzeuge sowie Handelswaren und gewerbliche Lager aller Art, Geschäfts- und Sammelgelder.
  • Schäden durch Kriegsereignisse, Aufruhr oder Aufstand, Erdbeben oder andere außergewöhnliche Naturereignisse sowie durch Kernenergie. 
  • Auch Sachen von Untermietern oder zahlenden Gästen fallen nicht unter die Haushaltversicherung.

 

Besonderheiten der Haushaltsversicherung

Geltungsbereich

Der Wohnungsinhalt ist in jener in der Polizze genannten Wohnung versichert, aber auch in anderen Räumen:

Abstellraum Zu unterscheiden ist zwischen nur (a) vom Versicherungsnehmer genutzten und (b) gemeinschaftlich genutzten Abstellräumen. a) Minderwertige Gegenstände des Haushaltes (so genannter „Bodenkram”), aber auch Fahrräder, Kfz-Zubehör und Bereifung, Reise- und Sportutensilien, Wirtschaftsvorräte, Tiefkühltruhen, Waschgeräte, Heizmaterial gelten auch auf dem versperrten Dachboden oder im versperrten Keller oder Schuppen als mitversichert. b) Gartenmöbel und -geräte, Kinderwagen, gesicherte Fahrräder.

Grundstück
Gartengeräte, Gartenmöbel, Kinderwagen, abgesperrte Fahrräder, Wäsche zum Waschen in der Waschküche, auf dem Trockenboden oder im Freien gelten auch außerhalb der Wohnung, aber innerhalb des Versicherungsgrundstückes (beispielsweise auf dem Gang) als versichert.

Umzug
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Österreichs ist der Wohnungsinhalt auch während des Umzuges und in einer neuen Wohnung versichert. Ein Wohnungswechsel muss der Versicherung in geschriebener Form mitgeteilt werden. Wenn der Vertrag vor Beginn des Umzuges gekündigt wird – diese Möglichkeit wäre in der Polizze genau angeführt – entfällt der Versicherungsschutz. Die Haushaltversicherung kann in die neue Adresse „mitgenommen“ werden.

Außenversicherung
Die Außenversicherung erstreckt sich auf Europa im geografischen Sinn und die Mittelmeer-Anrainerstaaten.

Bis zu einem in der Polizze bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme bzw. Entschädigungsgrenzen für Wertsachen sind Sachen des Wohnungsinhaltes vorübergehend auch in Räumen von anderen Gebäuden versichert.
Ausgenommen sind aber weitere Wohnsitze, Wochenend- und Schrebergartenhäuser sowie Bade-, Jagd- und Schihütten und andere nicht ständig bewohnte Gebäude. Bei Beraubungsschäden gilt: Sie sind auch außerhalb von Gebäuden bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme bzw. den Wertgrenzen gedeckt. Diese Regelung gilt nicht für Schäden durch einfachen Diebstahl.

Im Schadenfall zu beachten:

Die Versicherung ist über einen eingetretenen Schaden unverzüglich zu informieren; bei Feuer-, Explosions-, Einbruchdiebstahl-, Diebstahl- oder Beraubungsschäden auch die Polizei. Außerdem sollte eine Liste aller Sachen angefertigt werden, die zerstört oder abhanden gekommen sind. Sparbücher, Kreditkarten etc. sollten sofort gesperrt werden.

Einige Tipps:

  • Wasserführende Anlagen sollten – vor allem im Winter – abgesperrt bzw. entleert werden.
  • Zugefrorene Rohre und Heizkörper sollten nur durch einen Fachmann aufgetaut werden.
  • Bei Leitungswasserschäden sofort den Haupthahn schließen.
  • Wasch-und Spülmaschinen sollte man bei Benützung nicht unbeaufsichtigt lassen.
  • Wenn die Wohnung auch nur für kurze Zeit unbeaufsichtigt bleibt, sollten Fenster, Balkon-und Terrassentüren immer verschlossen und Eingangstüren versperrt sein.
  • Machen Sie von wertvollen Einzelstücken Fotos und bewahren Sie die Rechnungen davon unbedingt auf.
  • Kopien bzw. Aufzeichnungen für Wertpapiere, Einlagebücher, sonstige Urkunden und Sammlungen anfertigen und diese getrennt von den Wertsachen verwahren.

 

PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Die Privathaftpflichtversicherung ist in der Haushaltversicherung inkludiert und gilt in Europa im geografischen Sinn, den Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie über Zusatzprämie auch auf der ganzen Welt. Sie erstreckt sich auf Schadenersatzverpflichtungen, die eine Privatperson, einen Wohnungsinhaber (nicht Haus-und Grundbesitzer), Sportler, Fußgänger oder Benützer öffentlicher Verkehrsmittel treffen können.

Wer ist versichert?

Die Privathaftpflichtversicherung erstreckt sich auch auf Schadenersatzverpflichtungen des Ehegatten bzw. Lebensgefährten sowie der Kinder (meist bis 25 Jahre).

Was ist versichert?

Werden an Sie als Privatperson oder auch als Wohnungsinhaber Schadenersatzansprüche aus Personen-oder Sachschäden gestellt, übernimmt die Versicherung vorerst die Prüfung der Sach-und Rechtslage. Darüber hinaus werden im Rahmen der Versicherungssumme ungerechtfertigte Ansprüche abgewehrt bzw. gerechtfertigte Ansprüche befriedigt. Kontaktieren Sie sofort Ihre Versicherung, wenn Sie einen Schaden verursacht haben oder an Sie Schadenersatzforderungen gestellt werden.


Regelungen für den Versicherungsschutz

Nicht versichert

  • Gefahren einer betrieblichen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit, der Jagd, der Haltung von Hunden, der Haltung und Verwendung von Luftfahrzeugen, Luftfahrtgeräten, wie zum Beispiel Hängegleitern, Kraftfahrzeugen und Motorbooten und der Haltung von Elektro-und Segelbooten die man selbst erleidet
  • die vom Versicherten an fremden Sachen während ihrer Verwahrung, Bearbeitung, Benützung oder Beförderung oder sonstigen Tätigkeit an oder mit ihnen verursacht werden
  • die nahen Familienangehörigen zugefügt werden (gegen Zusatzvereinbarung kann dieses Risiko eingeschlossen werden)
  • die vorsätzlich herbeigeführt werden.