Kfz Kaskoversicherung

KFZ – KASKOVERSICHERUNG

Die Kaskoversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung freiwillig. Sie kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs auf. Die Kfz-Kaskoversicherung brauchen insbesondere jene Menschen, die auf ihr Fahrzeug dringend angewiesen sind, im Schadenfall aber nicht das nötige Geld haben, um das Fahrzeug rasch zu ersetzen.

Wer ist versichert

Während die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden Dritter ersetzt, nützt die freiwillige Kaskoversicherung dem Autobesitzer selbst, weil sie entstandene Schäden am eigenen Fahrzeug deckt.

Was ist versichert?

Bei der Kaskoversicherung ist das Fahrzeug in der im Antrag genau bezeichneten Ausführung und Sonderausstattung versichert. Die Leistung aus der Kaskoversicherung richtet sich nach der von Ihnen gewählten Produktvariante. Man unterscheidet zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung.


TEILKASKOVERSICHERUNG

Auch „Elementarkaskoversicherung“ genannt, deckt Schäden auf Grund von Diebstahl, Brand, Wildunfällen, Lawinen, Sturm, Überschwemmungen, Hagel und Schneedruck ab. Bei besonderer Vereinbarung ist der Bruch der Front-, Seiten- und Heckscheiben – ohne Rücksicht auf die Schadenursache – gedeckt.

 

VOLLKASKOVERSICHERUNG

Die Vollkaskoversicherung (oder auch „Kollisionskaskoversicherung“) deckt zusätzlich zu den Schäden der Teilkasko alle Schäden ab, die bei einem Unfall unabhängig vom Verschulden oder durch böse Absicht fremder Personen entstanden sind.

Was ersetzt die Kaskoversicherung?

  • Notwendige Reparaturkosten
  • Notwendige Bergungs- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte
  • Rückholkosten bis zu einem bestimmten Prozentsatz des Wiederbeschaffungswertes im Falle eines Diebstahles oder Raubes des Fahrzeuges
  • Voraussichtliche Kosten der Wiederherstellung bei Veräußerung des Fahrzeuges im beschädigten Zustand
  • Im Totalschadenfall den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des beschädigten Fahrzeuges (Autowrack).

Regelungen für den Versicherungsschutz

Prämienhöhe

Sie richtet sich nach der Produktvariante und dem vereinbarten Selbstbehalt. Der Selbstbehalt – Prozentsatz oder fixer Betrag – ist jener Teil, den der Kunde selbst tragen muss.

Nicht versichert sind:

  • Brems-, Betriebs-und reine Bruchschäden, wie zum Beispiel mechanische Defekte, Abnützungsschäden usw. Mietwagenkosten
  • Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden
  • Wertminderung

Dazu einige Beispiele:

  • Das Fahrzeug wird wegen mangelnder Sicherung entwendet (Fahrzeug unverschlossen oder Ersatzschlüssel befinden sich im Auto).
  • Das Fahrzeug wird in nicht verkehrssicherem Zustand benützt (abgefahrene Reifen, keine Winterbereifung).
  • Das Fahrzeug wird trotz Fahruntüchtigkeit benützt (Trunkenheit am Steuer, bei Übermüdung, Medikamenteneinfluss, Drogeneinwirkung etc.).
  • Bei Fahren ohne Lenkerberechtigung.

Besonderheiten der Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung übernimmt die Reparaturkosten Ihres beschädigten Fahrzeuges. Wenn die Reparaturkosten zuzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeuges aber über dem Wiederbeschaffungswert liegen, liegt ein so genannter „Totalschaden” vor – er bildet die Obergrenze für die Entschädigung der Versicherung. Entschädigt wird: der Wert, den Ihr Fahrzeug zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles noch hatte abzüglich dem Restwert („Wrackwert”), abzüglich allfälliger Selbstbehalte. An den Eigentumsverhältnissen des beschädigten Fahrzeuges ändert sich durch die Totalschadenabrechnung nichts.